Fachkräfte

 

20:02.2025

zur Zeit planen wir eine Reihe von Fortbildungsveranstaltungen zu Themen mit denen wir in der ombudschaftlicher Beratung immer wieder konfrontiert werden. Über den Kreis der Ombudspersonen hinaus wollen wir damit auch Mitarbeitende von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe ansprechen. Sobald Themen und Termine feststehen werden wir sie hier veröffentlichen. 


Einrichtungsexterne Beschwerdestellen

Mit dem KJSG wurde 2021 im § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII verankert, dass Träger stationärer Hilfen Beschwerdemöglichkeiten nun auch außerhalb der Einrichtung gewährleisten müssen.

Wiederholt haben Träger bei BerNi angefragt, ob wir als Ombudsstelle diese Aufgabe übernehmen können. Einzelne Träger scheinen uns bereits ohne Absprache als externe Beschwerdemöglichkeit benannt zu haben. Hier möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass wir nicht mit öffentlichen Mitteln finanziert werden und unsere Beratungsarbeit wesentlich ehrenamtlich geleistet wird. Ombudschaftliche Arbeit durch finanzielle Zuwendungen von Einrichtungsträgern zu ermöglichen widerspricht andererseits dem Grundsatz der Unabhängigkeit.

Die Arbeit einer externen Beschwerdestelle erfordert darüber hinaus andere Ansätze, Methoden und Voraussetzungen als ombudschaftliche Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien im Konfliktfall mit Jugendhilfeträgern.

BerNi hat sich dafür entschieden diese zusätzlichen Aufgaben nicht zu übernehmen. Wir sehen unterschiedliche Möglichkeiten für die Jugendhilfeträger die einrichtungsexternen Beschwerdemöglichkeiten zu organisieren und sicherzustellen.

Wie das ausgestaltet werden kann haben wir im Bundesnetzwerk Ombudschaft Kinder- und Jugendhilfe erarbeitet und in einem Positionspapier beschrieben. Die langen Erfahrungen der bundesweit tätigen Ombudsstellen bilden die Grundlage für diese Empfehlungen, die genutzt werden können um eigene Praxis zu etablieren.

Das Positionspapier "Einrichtungsexterne Beschwerdestellen im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII: Voraussetzungen, Bedingungen, Chancen" steht hier zum Download zur Verfügung.

Unabhängig von der Existenz von unterschiedlichen Beschwerdemöglichkeiten steht BerNi als Ombudsstelle natürlich auch allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Einrichtungen für Anfragen und als Unterstützung zur Verfügung.