Fachkräfte

Einrichtungsexterne Beschwerdestellen

Mit dem KJSG wurde 2021 im § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII verankert, dass Träger stationärer Hilfen Beschwerdemöglichkeiten nun auch außerhalb der Einrichtung gewährleisten müssen.

Wiederholt haben Träger bei BerNi angefragt, ob wir als Ombudsstelle diese Aufgabe übernehmen können. Einzelne Träger scheinen uns bereits ohne Absprache als externe Beschwerdemöglichkeit benannt zu haben. Hier möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass wir nicht mit öffentlichen Mitteln finanziert werden und unsere Beratungsarbeit wesentlich ehrenamtlich geleistet wird. Ombudschaftliche Arbeit durch finanzielle Zuwendungen von Einrichtungsträgern zu ermöglichen widerspricht andererseits dem Grundsatz der Unabhängigkeit.

Die Arbeit einer externen Beschwerdestelle erfordert darüber hinaus andere Ansätze, Methoden und Voraussetzungen als ombudschaftliche Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien im Konfliktfall mit Jugendhilfeträgern.

BerNi hat sich dafür entschieden diese zusätzlichen Aufgaben nicht zu übernehmen. Wir sehen unterschiedliche Möglichkeiten für die Jugendhilfeträger die einrichtungsexternen Beschwerdemöglichkeiten zu organisieren und sicherzustellen.

Wie das ausgestaltet werden kann haben wir im Bundesnetzwerk Ombudschaft Kinder- und Jugendhilfe erarbeitet und in einem Positionspapier beschrieben. Die langen Erfahrungen der bundesweit tätigen Ombudsstellen bilden die Grundlage für diese Empfehlungen, die genutzt werden können um eigene Praxis zu etablieren.

Das Positionspapier "Einrichtungsexterne Beschwerdestellen im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII: Voraussetzungen, Bedingungen, Chancen" steht hier zum Download zur Verfügung.

Unabhängig von der Existenz von unterschiedlichen Beschwerdemöglichkeiten steht BerNi als Ombudsstelle natürlich auch allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Einrichtungen für Anfragen und als Unterstützung zur Verfügung.


Die Fortbildungsveranstaltung am 12.5.22


wurde so stark nachgefragt, dass leider nicht allen ein Platz angeboten werden konnte. Das dadurch deutlich gewordene Interesse werden wir aber, zum Anlass nehmen nach den Sommerferien weitere Veranstaltungen zu verschiedenen Schwerpunktthemen  anzubieten. 


22.04.22


Durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) von 2021 sind die Beteiligungsrechte von jungen Menschen, Eltern und Familien gestärkt worden (§ 8 Abs. 4, § 10a Abs. 1, § 36 Abs. 1, § 41a Abs. 1, § 42 Abs. 2 und Abs. 3 SGB VIII)
BerNi bietet daher eine online Fortbildungsveranstaltung unter der Überschrift
"Rechtsansprüche in der Kinder- und Jugendhilfe erkennen und durchsetzen" an.
Als Referenten konnten wir den Berliner Rechtsanwalt Benjamin Raabe gewinnen, der sich u. a. auf das Rechtsgebiet der Jugendhilfe spezialisiert hat.
Die Onlineveranstaltung, die sich an alle Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe wendet, findet am 12. Mai 2022 ganztägig von 9:00 bis 15:30 statt.
Weitere Angaben zum Inhalt der Veranstaltung zur Anmeldung und zu den Teilnahmebedingungen finden Sie hier unter diesem Link auch zum Download.  Fortbildung Rechtsansprüche 12.5.22